Lagergebühren bei Brautkleidern
Liebe Kunden
Gerne bewahren wir für Sie Ihr Brautkleid zu folgenden Konnditionen auf:
Erstes Jahr Kostenlost!
ab dem zweiten Jahr fällt eine Tagesgebühr von Fr. -.80 an.
Sollten Sie nach 4 Jahren Ihr Brautkleid nicht bei uns abholen, geht das Kleid zu unserem Eigentum über. (Oder sobald die Lagergebühren den Preis des Kleides überschreitten)
Dies gilt auch bei Abendmode und Herrenmode.
Wir danken Ihnen für das Verständnis.