Lagergebühren bei Brautkleidern
Liebe Kunden
Gerne bewahren wir für Sie Ihr Brautkleid zu folgenden Konditionen auf:
Ab dem zweiten Jahr 30.-- pro Monat. (ein angefangerner Monat wird voll verrechnet)
Sollten Sie nach 4 Jahren Ihr Brautkleid nicht bei uns abgeholt haben geht das Kleid zu unserem Eigentum über, sobald die Lagergebühren den Preis des Kleides überschreiten.
Dies gilt auch bei Abendmode und Herrenmode.
Wir danken Ihnen für das Verständnis.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir nicht eingehaltene Termine oder absagen innerhalb 48h mit einem Unkostenbeitrag von Fr. 75.-- verrechnen müssen.
Brauthaus Plüss GmbH
Hauptstrasse 54
4132 Muttenz
Tel. +41 61 411 80 90
www.brauthauspluess.ch
info@brauthauspluess.ch
Notfallnummer
079/685 11 33
Bitte nur im Notfall benutzen. Danke